Ob Prüfung, Wartung oder Reparatur: Unser hauseigener technischer Service kümmert sich fachgerecht um Ihre Hilfsmittel.
Defektes Hilfsmittel – Was nun?
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin. Hierzu setzen Sie sich bitte mit uns unter 03628/661870 in Verbindung. Wir teilen Ihnen mit, wie wir verfahren können.

Kann ich mein Hilfsmittel auch selbst reparieren?
Der Gedanke „das mache ich kurz selbst“ liegt oft nicht fern. Jedoch sollten Sie Ihr Hilfsmittel nicht eigenständig reparieren. Hiermit erlöschen nicht nur Garantieansprüche, es besteht außerdem eine Verletzungsgefahr für Sie.
Vor allem Hilfsmitteln mit Elektronikanteil sind oft sehr komplex. Unser geschultes Fachpersonal nimmt sich ihren Hilfsmittel an.
Wer wird mein Hilfsmittel reparieren und wer übernimmt die Kosten?
Wurde Ihnen das Hilfsmittel von der Krankenkasse oder Pflegekasse über das Sanitätshaus bereitgestellt, dann informieren Sie uns telefonisch über den Defekt. Ihre Kasse ist dann für die Reparatur verantwortlich und übernimmt die Kosten. Hierbei gilt: Der Schaden wird nur von Ihrer Kasse übernommen, wenn dieser nicht unter Vorsatz oder grob fahrlässig zustande gekommen ist.
Handelt es sich um ein höherwertiges Hilfsmittel kommen eventuell Materialkosten dazu.
Haben Sie ihr Hilfsmittel direkt über uns bezogen (Privatkauf) sind wir auch der richtige Ansprechpartner für die Reparatur, gegebenenfalls greifen noch Gewährleistungsansprüche. Wende Sie sich an die Mitarbeiter und schildern Sie ihnen den Defekt Ihres Hilfsmittels. Dabei sind Fotos oder Videos meist sehr hilfreich.
War ihr Hilfsmittel ein Privatkauf (Online-Handel), wenden Sie sich bitte direkt an diese. Gegebenenfalls können Sie anfragen, ob wir dieses reparieren können und uns der Hersteller bekannt ist.
Habe ich Anspruch auf einen Ersatz während der Reparatur?
Muss lediglich ein Ersatzteil, wie beispielsweise ein Reifen ausgetauscht werden, ist der Schaden schnell behoben – vorausgesetzt die benötigten Komponenten sind auf Lager. Dauert die Reparatur länger, weil eventuell die Genehmigung der Krankenkasse aussteht oder noch Ersatzteile bestellt werden müssen, bedeutet dies für Sie meist eine Einschränkung Ihrer Mobilität. Wenn möglich versuchen wir Ihnen einen entsprechenden Ersatz zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber nicht immer möglich, gerade wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt.